Quelle: www.michelstadt.de | März 18, 2020
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
das
Coronavirus breitet sich weiter aus. Aufgrund der aktuellen Entwicklung
sehe ich mich im Namen des Magistrats der Stadt Michelstadt in der
Verantwortung, Vorkehrungen zu treffen und Handlungsempfehlungen für Sie
auszusprechen.
Wir wollen dieser für uns alle noch nie
dagewesenen Situation ohne Angst und Hysterie, aber mit größtem
Verantwortungsbewusstsein begegnen.
Wichtigstes Gebot ist es
aktuell, die Verbreitung des Virus zu verlangsamen. Zu dieser
gemeinsamen und notwendigen Aufgabe sind wir alle aufgerufen. Bitte
denken Sie daran, dass insbesondere Senioren und Menschen mit
Vorerkrankungen gefährdet sind und geschützt werden müssen. Vermeiden
Sie bitte auch private Feiern in Gruppen.
Aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse geben wir deshalb folgende Handlungshinweise:
• Halten Sie von Ihren Mitmenschen generell körperlichen Abstand von 2 Metern. Das gilt auch in der Schlange an der Kasse.
• Verzichten Sie ab sofort auf Begrüßungen per Handschlag. Vermeiden
Sie Berührungen, wenn Sie andere Menschen begrüßen und waschen Sie Ihre
Hände regelmäßig und gründlich mindestens 20 Sekunden lang mit Wasser und Seife.
• Halten Sie die Hände vom Gesicht fern (insbesondere nach dem
Festhalten an Griffen in Bussen oder dem Benutzen von Türgriffen, die
von
vielen angefasst werden).
• Halten Sie beim Husten
oder Niesen größtmöglichen Abstand – drehen Sie sich am besten weg.
Husten und Niesen Sie in die Armbeuge oder in ein
Papiertaschentuch, das Sie danach entsorgen. (Hände waschen nicht vergessen!)
• Lüften Sie regelmäßig.
• Meiden Sie Menschenansammlungen.
• Erledigen Sie nach Möglichkeit Ihre Angelegenheiten per Telefon oder per E-Mail.
Aktuelle Maßnahmen der Stadt Michelstadt zur Eindämmung des Corona-Virus
Wir treffen auch in Michelstadt Vorsorge gegen eine schnelle Ausbreitung der Pandemie. Das bedeutet manche Einschränkungen und Vorsichtsmaßnahmen, für die ich um Ihr Verständnis bitte.
Informationsfluss:
Wir halten unsere Website www.michelstadt.de ständig aktuell und beziehen nach Möglichkeit auch andere Einrichtungen und Träger mit ein, wenn sie uns mit Informationen versorgen. Eine Zusammenfassung erscheinen täglich im Odenwälder Echo bzw. wöchentlich in der Zeitschrift Erbach-Michelstadt aktuell unter der Rubrik „Rathausmitteilungen“.
Stadthaus & GästeInfo:
Die Stadtverwaltung steht weiter für Sie zur Verfügung, jedoch mit Einschränkungen. Persönliche Besuche und Vorsprachen im Stadthaus bzw. der GästeInfo und im Kulturamt am Marktplatz sollten Sie jedoch das Notwendigste beschränken. Viele Angelegenheiten lassen sich schriftlich, telefonisch oder auf digitalem Weg erledigen.
Terminvereinbarungen sind erforderlich. Besucherinnen und Besucher der Stadtverwaltung werden von der Zentrale in Empfang genommen und die weitere Bearbeitung des Anliegens besprochen. Grundsätzlich soll ein persönlicher Kontakt vermieden werden. Eine telefonische, schriftliche oder elektronische Bearbeitung ist vorzuziehen. Ggf. kann die Bearbeitung zeitlich verschoben werden. In besonderen Notfällen können sich die Bürgerinnen und Bürger auch an Herrn Scholz, 06061-74-147, wenden.
Veranstaltungen:
Öffentliche Sitzungen der städtischen Gremien und Repräsentationsveranstaltungen der Stadt sind vorläufig bis vorerst 19.04.2020 ausgesetzt. Alle Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmern sind generell untersagt. Der Landrat des Odenwaldkreises hat zwischenzeitlich per Allgemeinverfügung vom 17. März 2020 die maximale Teilnehmerzahl für den Odenwaldkreis auf 20 Personen heruntergesetzt, ab 10 Personen besteht eine Dokumentationspflicht gegenüber dem Gesundheitsamt. Ob kleinere Veranstaltungen von Ortsvereinen und örtlichen Betrieben stattfinden oder abgesagt werden, halten wir in unserem elektronischen Veranstaltungskalender aktuell.
Nutzung kommunaler Einrichtungen:
Die Nutzung aller kommunalen Veranstaltungsräume und Einrichtungen (Odenwaldhalle, Dorfgemeinschaftshäuser, Kellerei, Stadthaus, Sporthallen, Odenwald-Hallenbad, Spielplätze etc.) wird bis auf weiteres untersagt. Diese Anordnung schließt auch private Anmietungen mit ein. Bezüglich der Nutzung der Friedhofshallen für Trauerfeiern werden Regelungen in Abstimmung mit den Kirchengemeinden getroffen.
Wegen der Ausbreitung des Coronavirus werden momentan in den Trauerhallen der Stadt Michelstadt bis auf weiteres keine Trauerfeiern mehr durchgeführt. Die Beisetzungen finden statt. Aufgrund der aktuellen Empfehlungen ist die Personenzahl dort auf maximal zehn Personen beschränkt.
Die Zusammenkunft im Freien (Friedhof) ist derzeit zwar möglich, aber es soll ein Mindestabstand von zwei Metern zwischen den Personen eingehalten werden. Es wird empfohlen. die Trauerfeier nicht öffentlich, sondern nur im engsten Familienkreis abzuhalten oder auf einen späteren Zeitpunkt, losgelöst von der Beisetzung, zu verschieben.
Spielplätze & Skaterpark:
Die Sport- und Spielplätze einschließlich der Bolzplätze sowie des Skaterparkes werden geschlossen. An den Zugängen werden Absperrgitter angebracht und es erfolgt eine entsprechende Beschilderung.
Vermietung städtischer Räumlichkeiten:
Kreiseigene und städtische Liegenschaften (z.B. Sporthallen, Odenwaldhalle, Bürgerhäuser) sind bis auf weiteres geschlossen und werden nicht mehr zur Verfügung gestellt. Bei städtischen Liegenschaften in geschlossenen Gebäuden (Dorfgemeinschaftshäuser/Sol i luna) wird die Vermietung vorläufig ausgesetzt. Bestehende Anmeldungen werden vorsorglich storniert, bereits entrichtete Gebühren werden erstattet.
Kinderbetreuung:
Das Land Hessen hat mit Verordnung vom 13.03.2020 die landesweite Schließung der Kitas und Schulen verfügt. Diese wurde ab Montag, dem 16.03.2020, umgesetzt. In Bezug auf Notbetreuung gibt es klar eingegrenzte Regelungen, die von den Kita-Trägern auch nur in diesem Umfang angewandt werden können. Hierfür bitten wir um Verständnis. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Hessischen Sozialministeriums (https://soziales.hessen.de)
In diesem Zusammenhang fordern wir alle Eltern auf, die Treffen der Kinder mit Freunden auf das notwendigste Maß einzuschränken. Machen Sie zu Hause keine Ersatzkita und keinen Ersatz-Jugendtreff auf, in dem Sie viele Kinder nach Hause einladen. Beim Einkauf empfehlen wir Ihnen ebenfalls, Ihre Kinder nach Möglichkeit zu Hause zu lassen.
Eheschließungen:
Angemeldete Eheschließungen finden im historischen Rathaus wie geplant statt. Der Zugang zum Trausaal kann aber auf wenige Personen eingeschränkt werden. Es wird festgelegt, sich auf das Brautpaar, evtl. Trauzeugen sowie den engsten Familienkreis (Eltern, Kinder), maximal zehn Personen, zu beschränken.
Die Zusammenkunft im Freien (Marktplatz) ist derzeit zwar möglich, aber es soll ein Mindestabstand von zwei Metern zwischen den Personen eingehalten werden. Generell sollte auch eine Verschiebung in Betracht gezogen werden.
Friedwald:
Dort wird die Besucherzahl auf 10 Personen begrenzt. Größere Versammlungen auf den Freiflächen rund um den Beisetzungsort sind zu vermeiden.
Versammlungen die über die Besucherzahl von 10 Personen hinausgehen sollen aus Gründen des Infektionsschutzes nicht stattfinden.
Gratulationsbesuche:
Mit Rücksicht auf die Ansteckungsgefahr gerade für ältere Menschen soll auf Besuche des Bürgermeisters bei (halb)runden Geburtstagen, Ehejubiläen und ähnlichen Anlässen vorläufig verzichtet werden. Auf Wunsch werden sie zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.
Öffentliche Toiletten:
Der Reinigungsintervall der sanitären Anlagen am Wiesenweg wird täglich auf fünf Desinfektionen und Reinigungen erhöht. Die Toilette im Löwenhof wird geschlossen.
Museen/Stadtbücherei
Stadtmuseum geschlossen bis voraussichtlich 1.5.2020
Synagoge geschlossen bis voraussichtlich 1.5.2020
Kainsbacher Mühle geschlossen bis voraussichtlich 1.5.2020
Stadtbücherei geschlossen bis voraussichtlich 1.5.2020
Einkauf- und Apothekendienste:
Die Nachbarschaftshilfe Michelstadt hilft in der Corona-Krise und bietet Mitbürgern ihre Unterstützung und Hilfe an. Diese Institution hilft beim Einkaufen oder wenn ein Rezept abzuholen ist und bei sonstigen kurzfristig auftretenden sozialen Notlagen. Ein Anruf genügt zu den Bürozeiten (Di. und Do zwischen 9:00 und 12:00 Uhr) unter der Telefonnummer 06061 74222, Mobil unter 0160 994 020 27 oder schriftlich unter nachbarschaftshilfe@michelstadt.de. Mehr Informationen im Internet unter: www.nhv-michelstadt.de.Ehrenamtliche Helfer der muslimischen Ahmadiyya Jugend bieten gleichfalls unentgeltlich ihre Hilfe an. Ansprechpartner ist Enis Karahan, telefonisch erreichbar über: +49 15771441028
Aufruf zum gesellschaftlichen Zusammenhalt
Es ist jetzt die Zeit des körperlichen Abstands, aber des gesellschaftlichen Zusammenrückens. Gehen Sie jetzt besonders aufmerksam mit Ihren Mitmenschen um und helfen Sie denen, die mehr gefährdet sind als Sie – natürlich unter Beachtung der Regeln zur Kontaktaufnahme.
Zum solidarischen Handeln gehört auch, auf Hamsterkäufe zu verzichten. Die Güterversorgung in Deutschland ist gewährleistet und es gibt möglicherweise Mitmenschen, die bestimmte Dinge noch dringender benötigen als Sie selbst.
Wir werden die weitere Entwicklung mit
Sorgfalt im Auge behalten und über etwaige Veränderungen auf unserer
Homepage www.michelstadt.de regelmäßig informieren.
Das Land
Hessen hat eine Informations-Hotline für Bürgerinnen und Bürger
geschaltet. Diese ist täglich von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter der
Telefonnummer: 0800 555 4666 erreichbar. Zudem informiert auch das
Bundesministerium für Gesundheit mit seinem Bürgertelefon unter der
Telefonnummer: 030 346 465 100 bundesweit zum Coronavirus. Wenn Sie sich
umfassend informieren wollen steht Ihnen die Homepage des
Robert-Koch-Institutes zur Verfügung (www.rki.de).
Die häufigsten Fragen finden Sie hier beantwortet:
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html
FAQ Odenwaldkreis
Kinderbetreuung
weitere Informationsmöglichkeiten und Hotlines:
Derzeit
gibt es im Odenwaldkreis sieben Infektionsfälle. Die Telefon-Hotline,
die täglich von 8:00 bis 16:00 Uhr angerufen werden kann, ist unter 06062 70-293 zu erreichen. Bei Fragen ist außerdem eine Hotline des Landes Hessen täglich von 8:00 bis 20:00 Uhr zu erreichen: 0800 555 4666
Fünfte Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus
Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik und den Bundesländern
Allgemeinverfügung des Odenwaldkreises
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und wünsche uns allen, dass wir gut durch die nächste Zeit kommen und sich die Situation bald wieder entspannt.
Bleiben Sie gesund!
Ihr Bürgermeister
Stephan Kelbert
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